Rechtsberatung – persönlich & kompetent
Unsere erfahrenen Juristen beraten Sie bei Fragen zum Stockwerkeigentums-, Miet-, Bau- & Nachbarschaftsrecht. Jetzt Termin vereinbaren oder telefonische Auskunft nutzen.
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Rechtsberatung
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HEV Aarau und Kulm
Bahnhofstrasse 10
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Telefon 062 822 06 14
Telefonische Beratung
Mo: 13.15 – 17.00 Uhr
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Barbara Borer
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MLaw, Rechtsanwältin
Christoph Hindermann
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MLaw, Rechtsanwalt, Fachanwalt SAV Bau- und Immobilienrecht Mediator SAV
HEV - Ratgeber
Hier beantworten wir häufig gestellte Fragen - kompetent und verständlich. (Nur für Mitglieder)
Zu den Fragen und AntwortenSchlichtungsstelle
Zuständig ist immer die Behörde, die für den Ort der Mietsache zuständig ist.
Aufgaben der Schlichtungsstelle
die Beratung der Parteien in Mietfragen
das Herbeiführen einer Einigung bei Streitigkeiten zwischen den Mietparteien
das Fällen der nach Gesetz erforderlichen Entscheide
als Schiedsgericht zu amten, wenn die Parteien dies verlangen
In einigen Fällen (namentlich: Kündigung, Erstreckung des Mietverhältnisses und Verwendung von hinterlegten Mietzinsen) können sie Entscheide fällen.
So suchen Sie Ihre Schlichtungsstelle
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